Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Neues Jugendstärkungsgesetz.

Bundestag beschließt neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Am 22. April hat der Deutsche Bundestag das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz abschließend beraten und beschlossen. Ziel ist es, junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu stärken.

Foto: Engin Akyurt / Unsplash

Gefährdungsbeurteilung. 

Dies umfasst Ärzte und jetzt auch Zahnärzte , die Informationen an das Jugendamt weitergeben dürfen. Zahnärzte wurden nun ausdrücklich als Berufsgeheimnisträger aufgenommen. (§4 – Zusatz … nach den Wörtern „Ärztinnen oder Ärzten,“ die Wörter „Zahnärztinnen oder Zahnärzte“ eingefügt … .)

Der Gesetzentwurf sieht gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen vor:

  1. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Auslandsmaßnahmen sollen vor allem Aufsicht und Kontrolle verbessert werden. Auch bei Pflegeverhältnissen müssen Schutzkonzepte künftig angewandt werden. Um die Verantwortungsgemeinschaft für einen wirksamen Kinderschutz zu stärken, wird die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz deutlich verbessert.

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Weiterführende Informationen

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