Das Patientenrechtegesetz ist für die Patienten da.

Warum gibt es ein neues Patientenrechtegesetz und was beinhaltet es?
DIN EN 15224:2012: ISO-Standard für das Gesundheitswesen
Was ist in der Praxis zu tun?

Mit dem Patientenrechtegesetz stärkt die Bundesregierung die Rechte der Patienten.

Diese waren schon bisher im deutschen Recht verankert, allerdings verteilt auf unterschiedliche Gesetze. Zusätzlich wurden die gesetzlichen Regelungen durch Gerichtsurteile weiter differenziert.

So waren die unterschiedlichen Rechtsansprüche von Patienten für den juristischen Laien kaum zu überblicken.

Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz werden die verstreuten Patientenrechte gebündelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt.

Das Gesetz fördert die Fehlervermeidungskultur, stärkt die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern, stärkt die Rechte gegenüber Leistungsträgern, fördert die Patientenbeteiligung und baut die Patienteninformationen aus. Es verankert das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches und schreibt wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten fest, wie z. B. das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen. Das Gesetz legt fest, dass Patientinnen und Patienten umfassend über alles, was für die Behandlung wichtig ist, informiert und aufgeklärt werden müssen. Hier ist ein gutes Qualitätsmanagement der Arztpraxis wichtig!


Dazu gehören alle wesentlichen Umstände der Behandlung wie Diagnose, Folgen, Risiken und mögliche Alternativen der Behandlung. Die notwendigen Informationen beziehen sich nicht nur auf medizinische, sondern in bestimmten Fällen auch auf wirtschaftliche Aspekte der Behandlung. Bei Zweifeln über die Erstattung von Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss der Arzt den Patienten schriftlich über die auf ihn zukommenden Kosten informieren. Ferner werden die Anforderungen an die Dokumentation der Behandlung und das Recht der Patientinnen und Patienten auf Einsicht in ihre vollständige Patientenakte künftig gesetzlich festgeschrieben.

Wird die Einsichtnahme abgelehnt, ist dies zu begründen. Durch die vorgesehenen Regelungen zur Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler stellt das Gesetz zudem sicher, dass die Patientinnen und Patienten ihre Rechte im Falle von Behandlungsfehlern wirksam durchsetzen können. Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung stärkt das Gesetz Rechtspositionen der Versicherten.

Die Teilnahme an Hausarzt- und anderen Selektivverträgen kann innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Abgabe der Teilnahmeerklärung widerrufen werden. Entscheidet eine Krankenkasse ohne hinreichende Begründung, nicht innerhalb von drei, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen über eine Leistung, können sich Versicherte die Leistung nach Ablauf dieser Frist selbst beschaffen.

Die Krankenkasse ist dann zur Erstattung dieser Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse wegen des besonderen Gutachtenverfahrens innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden. Kommt es zu einem Behandlungsfehler, müssen die Kranken- und Pflegekassen künftig ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen. Dies kann zum Beispiel durch medizinische Gutachten geschehen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird.

DIN EN 15224:2012: ISO-Standard für das Gesundheitswesen
Mit der DIN EN 15224:2012 „Dienstleistungen in der Gesundheitsversorgung“ liegt erstmals ein zertifizierungsfähiger ISO-Standard für das Gesundheitswesen vor. Die Norm legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, mit dessen Hilfe eine Einrichtung des Gesundheitswesens die Fähigkeit nachweisen muss, gleichbleibend Dienstleistungen der Gesundheitsversorgung zu erbringen. Sie muss dabei die Anforderungen der Kunden und rechtliche Vorgaben (z. B. Gesetze, behördliche Vorgaben, berufliche Standards) erfüllen. Durch die effektive Anwendung des Systems, können Gesundheitsdienstleister die Kundenzufriedenheit verbessern. Besondere Schwerpunkte legt die DIN EN 15224 auf die Themen Patientenversorgung, Risikomanagement und Personalentwicklung.


Was ist zu tun?

Betreiben Sie aktives Fehlermanagement
Fehler sind nicht immer zu vermeiden. Aber es ist wichtig, sie nicht zu wiederholen. Aktives Fehlermanagement bedeutet, Fehlern konstruktiv vorzubeugen. Checklisten oder Foto-Dokumentationen sind je nach Arbeitsbereich häufig zur Fehlervermeidung sinnvoll.


Sorgen Sie für ein funktionierendes Beschwerdemanagement und Vorschlagswesen
Keine Beschwerde ist unwichtig, noch weniger ungerechtfertigt. Jede Beschwerde ist eine Aufforderung, etwas in der Praxis zu verbessern oder zu optimieren. Beschwerden und Reaktionen darauf sollten im Team im Rahmen von Teamsitzungen besprochen werden. Teamsitzungen sind eine gute Gelegenheit, um aktiv über Verbesserungsvorschläge aus dem Team heraus zu sprechen.


Üben Sie sich im Umgang mit Notfällen
Der medizinische Notfall gehört durch seine Unvorhersehbarkeit und die hohe Komplexität der Situation zu den forderndsten Aufgaben im medizinischen Tätigkeitsfeld. Statistische Erhebungen und Erfahrungswerte aus der alltäglichen Praxis zeigen, dass bei vielen medizinisch Verantwortlichen eine große Unsicherheit besteht, wenn sie mit einer kritischen Notfall-Situation konfrontiert werden. Üben Sie deshalb mindestens einmal jährlich den medizinischen Notfall mit Hilfe von Checklisten oder in speziellen Fortbildungen.


Stellen Sie Ihr Hygienemanagement auf den Prüfstand
Wenn keimarme oder steril zur Anwendung kommende Medizinprodukte aufbereitet werden, sind grundsätzlich dokumentierte und reproduzierbare Verfahren anzuwenden. Bei müssen die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts angewendet werden: www.rki.de

Lesetipp: Studie Qualitätsmanagement Zahnarztpraxis


Führen Sie eine Risikoanalyse durch
Überdenken Sie Ihr Leistungsspektrum und die damit verbundenen Risiken für Ihre Patienten. Definieren Sie die jeweiligen Risiken, besonders im Bereich der Behandlungsprozesse, wie Diagnostik, Behandlungsverlauf und Nachsorge.


Weitere Informationen über Die QM-Software vismed. QM und das dort verfügbare Modul Risikoanalyse erhalten Sie auf www.vismed-qm.de.
Fordern Sie Ihre Praxischeckliste zum neuen Patientenrechtegesetz an oder melden Sie sich zu unseren regelmäßig stattfindenden Webinaren an.


Über die vismed. GmbH
Die vismed. GmbH aus Freising bei München entwickelt sein rund 10 Jahren Erfolgskonzepte für (Zahn-)Arztpraxen. Schwerpunkt der vismed. GmbH ist das Qualitätsmanagement. Darüber hinaus berät die vismed. GmbH Praxen und Dentallabore in Fragen der Außendarstellung wie Corporate Design, Marketing, Kundenbetreuung und -akquise oder Fragen der internen Organisation und Prozessoptimierung.

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