Gemeinsamer Bundesausschuss (Abk. GBA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen) im Gesundheitswesen Deutschlands. Im Bereich Qualitätssicherung beschließt er Maßnahmen und Richtlinien für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens, um hier ein einheitliches Qualitätsmanagement zu gewährleisten.

Außerdem hat er die Aufgabe den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland festzulegen.

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