Gute Wege, die Entscheidungsfindung für Patienten zu erleichtern.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Das gilt besonders dann, wenn Patienten einen neuen Arzt suchen und weiche Faktoren bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen.

Ein Image-Video bietet Ärzten eine hervorragende Möglichkeit, sich und ihre Praxis ins rechte Licht zu rücken. vismed. beschreibt, worauf zu achten ist.



Die Webseite einer Praxis ist häufig der erste Kontaktpunkt mit potenziellen neuen Patienten.

Auch wenn sie über eine Empfehlung aus dem privaten Umfeld oder ein Bewertungsportal auf die Praxis aufmerksam geworden sind, werden sie sich auf der Webseite der Praxis umsehen, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Ausschlaggebend für die Wahl sind in aller Regel keine harten Fakten, also etwa die technische Ausstattung der Praxis. Vielmehr entscheidet der persönliche erste Eindruck: Ist die Praxis gut ausgestattet, sauber und ordentlich und machen der Arzt und seine Mitarbeiter einen sympathischen und kompetenten Eindruck? Werde ich verstanden und werden meine Fragen beantwortet? Spricht er meine Sprache oder ist es eher Fachchinesisch?

Ein professioneller Praxisfilm wird von künftigen Patienten sehr viel emotionaler wahrgenommen, als eine Broschüre oder die Bilder und Texte auf der Webseite. Er vermittelt die Atmosphäre vor Ort, nutzt vielleicht Musik zur Unterstützung, zeigt die Räumlichkeiten und die Menschen, die in der Praxis arbeiten. Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sollten jedoch einige Vorbereitungen getroffen werden.



Der Drehbuchinhalt


Legen Sie im Vorfeld fest, welche Botschaft Sie Ihrer Zielgruppe vermitteln möchten. Besprechen Sie sich hierzu mit ihrem Team. Entstehen in Patientengesprächen wiederholt die gleichen Fragen? Welche Themen werden von Patienten angesprochen? Nehmen Sie diese ins Drehbuch auf.

Nehmen Sie ein Interview mit dem Arzt in Ihr Konzept auf. Es verleiht dem Video eine persönliche Note und gibt dem neuen Patienten die Möglichkeit, seinen künftigen Ansprechpartner kennen zu lernen. Dies kann besonders bei kritischen Patienten hilfreich sein, etwa bei den Angstpatienten der Zahnärzte.


Wer ist ihre Zielgruppe?
Nicht alle Patienten eines Arztes sind krank und so handelt es sich bei den Patienten in einer Praxis auch selten um eine homogene Zielgruppe. Vielleicht ist nur mal wieder eine Zahnreinigung nötig? Womöglich wird ein Gesundheitscheck vor einem Sportwettkampf benötigt oder ein kleiner kosmetischer Eingriff wird gewünscht? Die Motivation, Ihre Praxis aufzusuchen variiert, sprechen Sie Ihre Patienten also möglichst individuell an.


Machen Sie’s spannend
Die optimale Länge eines Imagevideos beträgt 2-3 Minuten – nicht länger. Arbeiten Sie in einer Gemeinschaftspraxis oder bieten Sie ein besonders umfangreiches Angebot? Dann überlegen Sie, ob die vorhandenen Inhalte vielleicht auf mehrere kürzere Filme verteilt werden sollten. Bei einem breit angelegten Dienstleistungsangebot, etwa in einer Hautarztpraxis mit medizinischem und ästhetischem Angebot, sind dann die jeweils interessanten Inhalte für durchaus nicht homogene Zielgruppe dann auch leichter auffindbar.


Die Produktion
Planen Sie ruhig einen ganzen Tag für die Dreharbeiten ein. Es empfiehlt sich, diesen wenn möglich auf einen Samstag zu legen. Lassen Sie das Material so produzieren, dass auch eine Verwendung auf iPads und Smartphones möglich ist. (Ihre Webseite ist ja sicherlich dahingehend optimiert?)


Der Ton macht die Musik
Hintergrundmusik: Besprechen Sie mit der Agentur, welche Musik oder welcher Stil zu Ihrem Unternehmen passt und ob weitere Kosten dafür anfallen.


Was sagt der Gesetzgeber
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter filmen oder fotografieren möchten, benötigen Sie von ihnen die Bildrechte. Aber Achtung: nicht jeder Mitarbeiter fühlt sich wohl bei dem Gedanken, gefilmt zu werden. Akzeptieren Sie eine Absage des Mitarbeiters, wenn er nicht möchte. Eine Verpflichtung zur Zustimmung besteht nicht. Übrigens: Laut eines neuen Gerichtsbeschlusses sind Sie nicht verpflichtet, Mitarbeiter wieder aus einem Film zu entfernen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht.


Beachten Sie auch das Heilmittelwerbegesetz. 
Zwar sind viele Verbote im Laufe der Jahre immer weiter gelockert worden, jedoch gibt es immer noch viel zu beachten. So sind Ärzte etwa verpflichtet, sich in ihrer Berufskleidung fotografieren und filmen zu lassen. Im Rahmen der Patientenkommunikation ist das Abbilden von Vorher-Nachher-Bildern von Patienten untersagt, ebenso wie Bilder der erkrankten Körperteile. Berücksichtigen Sie in jedem Fall die gesetzlichen Vorgaben oder wählen Sie für Ihre Werbeaktivitäten gezielt Dienstleister aus, die das geltende Recht kennen und anwenden können.

Wir informieren Sie gerne, wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten.

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